Widerrufsbelehrung für private Verbraucher:
Als privater Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Bestellung zu widerrufen. Bei Dateien zum Herunterladen gilt: Nach Zusendung des Links zum Download ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Bei allen anderen, von privaten Verbrauchern getätigten Bestellungen und Aufträgen gilt:

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Peter Johannes Wenzel - Gablonzerstr. 25 - 87656 Germaringen Email: PeterWenzel((ät))magenta.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, Ihre Bestellung zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ich kann die Rückzahlung verweigern, bis ich die Waren (CDs, DVDs usw.) als unbenutzte Originale wieder zurückerhalten habe.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie mich über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an  Peter Johannes Wenzel - Gablonzerstr. 25 - 87656 Germaringen zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Individuell angefertigte und/oder einzeln angefertigte und/oder für den gewerblichen Einsatz bestimmte, lizenzierte Datenträger sind vom Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen.


Lizenzen

Gegen einen schriftlich zu vereinbarenden Lizenzpreis verkauft Peter Johannes Wenzel Lizenzen für eine gewerbliche Nutzung seiner Musikwerke. Einige Alben werden im CD-Shop auch mit einer gewerblichen Lizenz zu einem Festpreis angeboten. Diese einfachen Lizenzen sind zeitlich unbefristet gültig und müssen nicht verlängert werden.



Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit.

Auch wenn ich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehme, fordert das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen, dass ich Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweise:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Link zur Verbraucherschlichtungsstelle:
https://www.verbraucher-schlichter.de


Warum benötigen Sie eine Manufaktur-Lizenz für Ihre Veranstaltung?

Die sogenannte GEMA-Vermutung besagt, dass bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass diese zum Repertoire der GEMA gehört und daher vor der Veranstaltung bei der GEMA hätte angemeldet werden müssen.
Nur mit einer gültigen Lizenz (Erlaubnis) können Sie im Falle einer Kontrolle belegen, dass Ihre genutzte Amandras Dream Musik nicht der GEMA unterliegt und Sie berechtigt sind, diese öffentlich zu verwenden.

Damit gilt für die Nutzung meiner Musikwerke – etwa bei Aufführungen vor Publikum, sei es gewerblich oder privat (z. B. auf privaten, spirituellen Veranstaltungen ohne gewerblichen Charakter) – stets: Eine gültige Lizenz ist erforderlich. Diese können Sie direkt hier im Shop als Manufaktur-Lizenz-CDs erwerben – damit haben Sie nicht nur meine Erlaubnis zur Nutzung, sondern auch eine rechtssichere Grundlage gegenüber Verwertungsgesellschaften wie der GEMA.

Weitere Informationen zur
GEMA-Vermutung finden Sie auf der offiziellen Seite der GEMA:

https://www.gema.de/de/w/hilfe/allgemein/urheberrechte-nutzungsrechte/fragen-antworten/was-ist-die-gema-vermutung
















































Amandras Dream
Impressum:

Verantwortlich für den Inhalt
gemäß § 5 TMG:

Peter Johannes Wenzel
Amandras Dream™
Gablonzerstrasse 25
87656 Germaringen

Telefon: 08341/7158313 Bürozeiten/Telefon: Montag 13 bis 15 Uhr
Emailadresse: PeterWenzelätmagenta.de (ät=@)

Freier Künstler, Komponist und Musiker, daher kein Eintrag im Handelsregister und keine Kammerzugehörigkeit.
Musik Manufaktur
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen, oder schriftlich vereinbarten Preise und die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen. Auch ohne besondere Klarstellung gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

Peter Johannes Wenzel bietet auf www.amandras-dream.de als freier, unabhängiger Künstler seine eigenen, selbst komponierten und urheberrechtlich geschützten Musikwerke sowie Lizenzen zur gewerblichen Nutzung seiner Musikwerke an. Die Musikwerke können Ihnen wie folgt bereitgestellt werden:

MP3-Download: Sie erhalten Ihren persönlichen Download-Link per E-Mail. Ihre MP3-Dateien sind mit einer Bitrate von 320 kbit/s in bester Qualität codiert.
Handgefertigte Audio-CD: Jede CD wird einzeln für Sie angefertigt, erstklassig bedruckt und in einer Slimtray-Hülle geliefert. Die Audio-CD entspricht dem klassischen CD-Format und wird von allen handelsüblichen CD-Playern unterstützt.
Daten-CD mit MP3-Dateien: Anstelle einer Audio-CD bekommen Sie eine Daten-CD mit MP3-Dateien. Jede Daten-CD wird ebenso sorgfältig angefertigt wie eine Audio-CD und in einer Slimtray-Hülle geliefert. Die MP3-Daten-CD ist ideal für die Wiedergabe auf Computern und kompatiblen Geräten sowie für die Archivierung. Es handelt sich nicht um eine Audio-CD, und sie kann nicht in normalen CD-Playern abgespielt werden.Die Darstellung/Bilder/Klangbeispiele/Demodateien/Videos der Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Anklicken des Buttons ‚Kostenpflichtig bestellen‘, oder einer Bestellung per Email, geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung im Browser. Bei einer Bestellung per Email erhalten Sie eine Auftragsbestätigung als Email an Ihre angegebene Email-Adresse mit Angabe Ihres Namens, Adresse und aller bestellten Artikel und dem Hinweis den vollständigen Kaufpreis innerhalb einer Woche zu überweisen. Eine Auftragsbearbeitung ist erst nach der vollständigen Überweisung des Kaufpreises möglich. Der Kaufvertrag kommt mit einer Auftragsbestätigung per Email zustande. Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG. Eine Bezahlung per Paypal oder Kreditkarte ist nicht möglich.

Bestellungen aus dem Ausland – Lieferung und Erstattung
CD-Bestellungen sind grundsätzlich nur für Lieferadressen in Deutschland möglich. Sollte dennoch eine Bestellung für eine Audio-CD oder Daten-CD mit einer Lieferadresse außerhalb Deutschlands eingehen, wird stattdessen der MP3-Download bereitgestellt. Ein Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz zwischen der CD und dem Download besteht in diesem Fall nicht.. Ausnahme: Individuell angefertigte Auftragsmusik mit Lizenz versende ich auch international. Bitte kontaktieren Sie mich vorab, um die Versandkosten und Details zu besprechen.

Lieferzeit:
Die Lieferzeit beträgt in der Regel etwa eine Woche nach Zahlungseingang. Bei besonderen Wünschen oder in Ausnahmefällen ist eine längere Lieferzeit möglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung:
Außergewöhnliche Musikwerke handgemacht
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Gerichtsurteile zur GEMA-Vermutung

Landgericht Düsseldorf (29.09.2010 – 12 O 235/09)
Bei einem Straßenfest wurde Musik öffentlich aufgeführt, ohne dass eine GEMA-Lizenz vorlag. Das Gericht stellte fest, dass die GEMA-Vermutung gilt und die Beklagten schadensersatzpflichtig sind, da sie nicht nachweisen konnten, dass die gespielten Werke GEMA-frei waren.

Bundesgerichtshof (12.02.2015 – I ZR 204/13 „Trassenfieber“)
Ein Theaterbetrieb, der seine Räumlichkeiten für eine Musikveranstaltung zur Verfügung stellte, diese bewarb und Bewirtungserlöse erzielte, wurde als Mitveranstalter angesehen. Der BGH entschied, dass der Betrieb verpflichtet war, die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden, und haftet für die unerlaubte Wiedergabe von Musikwerken.

Landgericht Magdeburg (28.10.2020 – 7 S 69/20)
Ein Gastwirt verweigerte GEMA-Kontrolleuren den Zutritt mit der Begründung, nur GEMA-freie Musik zu spielen. Das Gericht entschied, dass die GEMA berechtigt ist, Kontrollen durchzuführen, und dass der Gastwirt nachweisen muss, welche Musik gespielt wurde und warum diese GEMA-frei ist. Ein Hausverbot gegenüber der GEMA wurde als unwirksam angesehen.